Impressum
Firma
ISAE e.U.
Ing. Michael J. Wehse
Firmenbuchnummer
FN484672d
Firmenbuchgericht
Landesgericht Korneuburg
Firmensitz
Oberort 13
A-2014 Puch bei Hollabrunn
Österreich
Rechtsform
Eingetragenes Unternehmen
Gewerbeberechtigung
Gewerbeinhaber: Ing. Michael J. Wehse
Gewerbestandort am Firmensitz
Gewerbe: Mechatroniker für Elektronik,
Büro- und EDV-Systemtechnik (Handwerk)
gem. ยง94 Z 49 GewO 1994
Kontakt
Telefon: +43 2954 20142
Mobiltelefon: +43 664 8588467
E-Mail: Bitte folgen Sie diesem Link.
Website: www.isae.at
Weitere Registrierungen
UID: ATU56926857
EORI: ATEOS1000087836
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISAE e.U.
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (ISAE e.U.) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Website (https://www.isae.at/AGB.html) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote, Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde − sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt − uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Ein Angebot ist nur dann kostenlos und unverbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Beigestellte Ware
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 1,0% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
5. Zahlung
5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
5.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.
5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2%‑Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
5.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,−, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
6. Bonitätsprüfung
6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Montagen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unseres Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese können gerne bei uns erfragt werden.
7.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengensind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.5. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagengegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen.
7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.11. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellter Unterlagen, übermittelter Angaben oder Anweisungen besteht − über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus − hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden.
7.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechteaus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
8. Leistungsausführung
8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweggenehmigt.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
9. Liefer- und Leistungsfristen
9.1. Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
9.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
9.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
9.4. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 1,0% des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleiben.
9.5. Beim Rücktritt vom Vertrag wegen Verzug hat vom Kundeneine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
10. Gefahrtragung
10.1. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
10.2. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kostenabzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
11. Annahmeverzug
11.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annahmeverzug(Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abrufinnerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotzangemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fallunserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.
12.3. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine jeweiligen Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
12.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
12.5. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder vor der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
12.6. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
12.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
12.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
12.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.
12.10. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
13. Schutzrechte Dritter
13.1.Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
13.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
13.3.Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
13.4.Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
13.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
13.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskostenangemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
14. Unser geistiges Eigentum
14.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt wurden oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
14.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
14.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
15. Gewährleistung
15.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe.
15.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Mit dem Tag, an welchem dem Kunden die Fertigstellung angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme als in seine Verfügungsmacht übernommen.
15.3. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
15.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellenkein Anerkenntnis eines Mangels dar.
15.5. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
15.6. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigeneinzuräumen
15.7. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 10 Werktagen) am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist.
15.8. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
15.9. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
15.10. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durchdiese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
15.11. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Über unsere Aufforderung sind vom Kunden unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskräfte, Energie und Räume beizustellen und hat er gemäß Punkt 7. mitzuwirken.
15.12. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
15.13. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
15.14. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kundenhergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
15.15. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichtengemäß Punkt 7. nicht nachkommt.
15.16. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.
16. Haftung
16.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.
16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
16.5. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
16.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
16.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflicht-, Kasko-,Transport-, Feuer-, Betriebsunterbrechungs- und andere Versicherungen) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
16.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zuhalten.
17. Salvatorische Klausel
17.9. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
17.10. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung − ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien − zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
18. Allgemeines
18.11. Es gilt österreichisches Recht.
18.12. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
18.13. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Österreich, A-2014 Puch bei Hollabrunn, Oberort 13).
18.14. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
18.15. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
18.16. Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona‑Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage miteinbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen (Pönalzahlung gemäß 11.3.) bei Annahmeverzug sowie Stornogebühr bei Rücktritt (Pkt.11) einverstanden ist.
Datenschutzerklärung der ISAE e.U.
1. Allgemeines
Wir, die ISAE e.U. fühlen uns in hohem Maße dem Schutz Ihrer persönlichen Daten laut den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetztes verpflichtet, das die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Österreich umsetzt.
Die vorliegende Datenschutzerklärung stellt die Information zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO dar und bezieht sich auf die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge
- der eingehenden und ausgehenden elektronischen Kommunikation,
- der Verwaltung von Kontakten und Unternehmensadressen für den regulären Geschäftsbetrieb und
- des Betriebs unseres Webauftrittes.
2. Abgrenzung
Wir distanzieren uns von elektronisch veröffentlichten Inhalten Dritter, auf die wir verweisen, z.B. mittels Hyperlinks zu Webauftritten Dritter. Darüber hinaus übernehmen wir keine Verantwortung für die gesetzeskonforme Verwendung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die durch den Aufruf von elektronischen Informationsdiensten Dritter von diesen erfasst und verarbeitet werden.
3. Ansprechpersonen und Kontaktdaten
Folgendes Unternehmen ist verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Firma: ISAE e.U. − Ing. Michael J. Wehse
Firmenbuchnummr: FN484672d
Firmenbuchgericht: Landesgericht Korneuburg
Firmensitz: Österreich, A-2014 Puch bei Hollabrunn, Oberort 13
Datenschutzbeauftragter ist Michael Wehse, erreichbar unter datenschutz@isae.at oder +43 664 8588467
4. Ermittlung und Speicherung personenbezogener Daten
Bei jedem Zugriff auf unseren Webauftritt übermittelt Ihr Browser aus technischen Gründen automatisch die unten aufgelisteten Daten an unsere Webserver. Die Speicherung dient ausschließlich statistischen wie technischen Zwecken, um zum Beispiel die Häufigkeit von Seitenbesuchen auswerten oder aber Störungen im Serverbetrieb feststellen zu können.
Folgende Daten werden protokolliert und ausgewertet:
- Request (Dateiname der angeforderten Datei)
- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem
- Referrer (URL, d.h. die Webseite, von der aus Sie unseren Internetauftritt besuchen
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit Ihres Besuchs
- die innerhalb unseres Webauftritts besuchten Webseiten
- etwaige Formularinhalte
- Benutzername und Passwort (ggf. bei Eingabe dieser Daten in Zuge einer Registrierung)
Weitergehende personenbezogene Daten, wie Name, Wohnadresse, E‑Mail-Adresse, Geburtsdatum oder geschäftsfallbezogene Daten, werden nur erfasst, wenn Sie diese selbst angeben.
5. Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten
Von Ihnen übermittelte personenbezogene Daten werden nur zur Behandlung Ihres Anliegens, im Rahmen der Erfüllung von mit Ihnen geschlossenen Verträgen oder für die technische Administration verwendet.
Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, erfolgt eine Verarbeitung nur gemäß den in der Zustimmungserklärung festgelegten Zwecken und im darin vereinbarten Umfang. Sie erhalten daher von uns Werbung oder E‑Mail-Newsletter nur auf Basis Ihrer Einwilligung hierzu. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft kostenlos widerrufen: In elektronischen Newslettern mittels angeführtem Link zur Abbestellung, via schriftlicher sowie telefonischer Benachrichtigung an alle angeführten Kontaktdaten.
Es erhalten zudem nur diejenigen Stellen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ISAE e.U. Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie berechtigten Interessen benötigen.
6. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Beschwerden können Sie an die Österreichische Datenschutzbehörde richten.
7. Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten in unseren Systemen ist uns ein sehr großes Anliegen. Unser Ziel ist es, Ihre Daten mit höchster Sorgfalt zu verwalten und alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen.
Der Zugang zu unserem Webauftritt wird über HTTPS gesichert, wenn Ihr Browser SSL unterstützt. Das bedeutet, dass die Kommunikation zwischen Ihrem Endgerät und unserem Server verschlüsselt erfolgt. Sollten Sie mit uns oder unseren Mitarbeitenden per E‑Mail in Kontakt treten wollen, weisen wir darauf hin, dass die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht gewährleistet ist. Der Inhalt von E‑Mails kann aufgrund ihrer technischen Konzeption von Dritten eingesehen werden, sofern nicht besondere technische Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
Personenbezogene Daten werden bei uns nur auf Geräten zur elektronischen Datenverarbeitung gespeichert, die durch folgende Maßnahmen gesichert sind:
- Die Geräte sind vom Internet getrennt durch zwei unabhängige Sicherheitsfilter (Firewalls)
- Systemsoftware und Anwendungssoftware wird durch Updates der Hersteller auf dem neuesten Sicherheitsstand gehalten. Die Datensicherung erfolgt auf einen vertrauenswürdigen Server, der von einem österreichischen Unternehmen in einem österreichischen Rechenzentrum betrieben wird.
- Der Zugriff auf die Geräte ist durch räumliche Zugangsbeschränkung, Benutzername mit Passwortschutz und zeitgesteuerte Bildschirmsperre beschränkt.
8. Verwendung der Daten
8.1. Webanalyse
Um eine Zugriffsstatistik zu erhalten, werden beim Besuch unseres Webauftritts Zugriffszahlen, aufrufende Website und Browsertyp gespeichert. Es kommen keine weiteren Analysetools zum Einsatz. Die Daten werden von unserem Webprovider auf einem österreichischen Server gespeichert und nach einem Jahr gelöscht.
8.2. Cookies
Unsere Website bringt keine Cookies zum Einsatz. Auf Ihren Geräten werden beim Aufruf unseres Webauftritts somit keine Cookies gespeichert.
8.3. E‑Mail-Verkehr
Zur Sicherstellung einer angemessenen Informations- und Systemsicherheit und zur Erkennung von Schadsoftware speichert der Provider world4you.com Protokolldaten zum E‑Mail-Verkehr. Wenn Sie ein E‑Mail an eine unserer Adressen senden, werden die folgenden Daten protokolliert: E‑Mail- und IP-Adresse der Empfängerin/des Empfängers und der Senderin/des Senders, Anzahl der Empfängerinnen/Empfänger, Betreff, Datum und Uhrzeit des Eingangs beim Server, Dateibezeichnung allfälliger Anhänge, Größe der Nachricht, Risikoklassifizierung für Spam und Zustellstatus. E‑Mails werden in einem ersten Schritt rein automatisiert geprüft. Nur im Fall des Verdachts auf eine Gefahr für die Sicherheit der IT-Systeme werden einzelne E‑Mails durch verantwortliche Personen manuell geprüft.
Außerdem verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit E‑Mails, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs-und Dokumentationspflichten.
8.4. Weitere Kommunikationsdienste
Zur (drahtlosen) Kommunikation nutzen wir Telefonie, SMS und den Messenger Signal der Signal Foundation.
8.5. Allgemeine Speicherung von Kontaktdaten
Für die gewöhnliche geschäftliche Kommunikation verarbeiten und speichern wir personenbezogene Daten (Kontaktdaten) von Unternehmen und Personen auf unseren Datenverarbeitungsgeräten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs-und Dokumentationspflichten..
9. Veröffentlichung von Daten
Prinzipiell werden Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, nicht veröffentlicht oder anderen Benutzern zur Verfügung gestellt. Sinn und Zweck mancher Funktionalitäten der Webseite ist es jedoch, bestimmte Daten zu veröffentlichen und anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. In solchen Fällen werden Sie aber vor Klick auf die entsprechende Befehlsschaltfläche (Button), die eine solche Veröffentlichung bestimmter Daten zur Folge hat, auf diese Tatsache hingewiesen.
10. Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf an technische Entwicklungen sowie rechtliche Änderungen anzupassen oder im Zusammenhang mit dem Angebot neuer Dienstleistungen oder Produkte zu aktualisieren.